Rechtsprechung
BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl; Enteignung; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle - Wolters Kluwer
Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht aus einem bisher nicht bekannten Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMAD-Befehl); Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Be-fehle; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 11.01.2005 - 11 K 4073/98
- BVerwG, 20.12.2005 - 8 B 40.05
- BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 1121 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG werden die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zugerechnet und sind damit von dieser Norm nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 ).Deshalb ist eine nach der Bestätigung der Freigabeliste von deutschen Stellen gleichwohl vorgenommene Enteignung auch nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - a.a.O.).
- BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98
Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …
Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Nur ausnahmsweise können die Besonderheiten des Falles einer Rückgabeanordnung der Besatzungsmacht den Charakter eines den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang unterbrechenden Enteignungsverbots nehmen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4). - BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG werden die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zugerechnet und sind damit von dieser Norm nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 ). - BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher …
Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG werden die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zugerechnet und sind damit von dieser Norm nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 ). - BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02
Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG werden die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zugerechnet und sind damit von dieser Norm nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 ).
- BVerwG, 09.07.2012 - 8 B 48.12
Zur Durchbrechung das allgemeinen Enteignungsverbots im Wege einer singulären …
Dazu habe insbesondere deshalb Veranlassung bestanden, weil dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 (BVerwG 8 C 28.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 36) zu entnehmen sei, dass die Besonderheiten des Falles einer Rückgabeanordnung der Besatzungsmacht "nur ausnahmsweise" den Charakter eines den besatzungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang unterbrechenden Enteignungsverbotes nehmen könnten.Hierfür ergibt sich insbesondere nichts aus dem Urteil des Senats vom 7. März 2007 a.a.O. In dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fall war von einer Rückgabeanordnung der sowjetischen Besatzungsmacht (in Gestalt einer von ihr bestätigten oder selbst erstellten "Liste B") auszugehen, die der Senat als Enteignungsverbot gewürdigt hatte.
In diesem Zusammenhang hatte der Senat ausgeführt, dass Besonderheiten des Falles "nur ausnahmsweise" einer Rückgabeanordnung der sowjetischen Besatzungsmacht den Charakter eines Enteignungsverbots nehmen könnten (Beschluss vom 7. März 2007 a.a.O. ).
- BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 75.07
Anforderungen an die Begründetheit des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. § …
3 1. Eine Abweichung zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - und 7. März 2007 - BVerwG 8 C 28.05 - liegt nicht vor.Enteignungen werden dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zugerechnet und sind damit von dieser Norm nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwiderliefen (Urteile vom 8. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 25; vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 28.05 -).
- VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Auch in diesem Zusammenhang konnte nicht jedes von einem Angehörigen der sowjetischen Truppen in der Sowjetischen Besatzungszone stammende Schutzversprechen eine beachtliche besatzungshoheitliche Wirkung entfalten, vielmehr muss im Einzelfall die Verantwortlichkeit der Besatzungsmacht festgestellt werden, was die Verbindlichkeit der Willensäußerung voraussetzt (…BVerwG, Urt. v. 08. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - UA S. 8/9;… Urt. v. 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - juris Rn. 30); erforderlich ist daher ein entsprechender Befehl der Besatzungsmacht, der in der Rechtswirklichkeit zumindest dadurch erkennbar geworden sein muss, dass er - im Unterschied zu einem bloßen Entwurf - den Bereich der Befehlsstelle verlassen hat (BVerwG, Beschl. v. 22. Januar 2009 - BVerwG 8 B 93.08 - BA S. 4; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 28.05 - juris Rn. 22 - jeweils zu einer Enteignung nach einem Verbot der Besatzungsmacht).
- BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs
Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Senats vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 -.
- BVerwG, 07.05.2012 - 8 B 15.12
Außerkraftsetzung eines ausgesprochenen Enteignungsverbots
Aus dem Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 28.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 36) lässt sich nichts Anderes herleiten; die dortige Wendung, dass eine Rückgabeanordnung der Besatzungsmacht nur "ausnahmsweise" den Charakter eines Enteignungsverbotes annehmen könne, war ebenfalls erkennbar den besonderen Umständen des Einzelfalles geschuldet. - BVerwG, 22.01.2009 - 8 B 93.08
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzung für den Wegfall des …
Ausreichend ist, dass er den Bereich der Befehlsstelle verlassen hat (Urteil vom 7. März 2007 BVerwG 8 C 28.05 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 36). - BVerwG, 20.12.2005 - 8 B 40.05
Zulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Aufnahme in …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 28.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 24.03.2014 - 8 B 81.13
Restitution hälftiger vormaliger Miteigentumsanteile an verschiedenen …
Die Behauptung, das angegriffene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 28.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 36) ab, weil es "die daraus sich ergebenden Handlungen der DDR für rechtmäßig erkläre", zeigt keinen Rechtssatzwiderspruch in dem beschriebenen Sinn auf. - VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07
Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a; Enteignung von Unternehmen mit …
Nur ausnahmsweise können die Besonderheiten des Falles einer Rückgabeanordnung der Besatzungsmacht den Charakter eines den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang unterbrechenden Enteignungsverbots nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.2007 - 8 C 28/05 -, zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 03.06.1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4). - VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluss wegen Enteignungen von …
Dieses generelle Enteignungsverbot schloss auch Enteignungen im Zuge der Bodenreform ein, da sich den maßgeblichen sowjetischen Verlautbarungen nichts Abweichendes entnehmen lässt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - a. a. O., m. w. N.; vom 07. März 2007 - 8 C 28.05 -, zitiert nach juris m. w. N.). - BVerwG, 02.11.2015 - 8 B 70.14
Besatzungshoheitlicher Charakter der Enteignung einer Maschinenfabrik; …
- VG Gera, 05.06.2008 - 6 K 505/06
Recht der offenen Vermögensfragen; Wiederaufgreifen des Verfahrens; SMAD-Befehl …